Wer führen will, muss sich führen lassen können.
Andere entscheiden zu lassen, wird schwierig, sobald sie anders entscheiden, als man es selbst möchte.
Die Projektleiterin hat entschieden. Der Geschäftsführer hätte es anders gemacht. Er fragt nach. Sie erklärt ihre Gründe. Er fragt nochmals. Dann wird unklar, ob sie ihre Entscheidung erläutern oder ändern soll. Offiziell liegt die Verantwortung bei ihr.
Aber alle im Raum beginnen zu verstehen, welches Ergebnis gebraucht wird, damit die Sitzung endet. So kann eine Entscheidung zurückgenommen werden, ohne dass jemand sie ausdrücklich aufhebt. Es braucht kein Machtwort. Beharrliches Nachfragen reicht, wenn nur eine Antwort das Gespräch beenden kann.
Wer lange führt, gewöhnt sich daran, das letzte Wort haben zu können.
Und es fällt erst auf, wie selbstverständlich dieses Recht geworden ist, wenn jemand anderes davon Gebrauch macht. Eine Fachperson. Eine Projektleiterin. Ein Gremium, in dem die eigene Stimme überstimmt wurde. Dann klingt der Einwand meist vernünftig:
«Ich trage schliesslich die Verantwortung.»
Kann stimmen. Es gibt Entscheidungen, bei denen eine Führungskraft eingreifen muss. Neue Risiken werden sichtbar, vereinbarte Grenzen überschritten, wesentliche Informationen fehlen. Dann muss sie benennen, weshalb sie eingreift und wer die Entscheidung nun verantwortet.
Aber ist die eigene Unzufriedenheit ein solcher Grund?
Wer anderen eine Entscheidung überträgt, räumt ihnen auch die Möglichkeit ein, anders zu entscheiden. Bleibt bei jeder Meinungsverschiedenheit der persönliche Vorbehalt bestehen, lernen die Beteiligten schnell. Sie suchen vorab Zustimmung. Sie legen Varianten vor, deren bevorzugte Antwort bereits erkennbar ist, und die Führungskraft wundert sich über die fehlende Selbstständigkeit.
Sich führen lassen zu können, bedeutet, die Zuständigkeit eines anderen auch gegen die eigene Präferenz gelten zu lassen.
Man kann widersprechen, Bedenken festhalten und trotzdem an der Umsetzung mitarbeiten. Dafür muss man die Entscheidung nicht plötzlich gut finden. Die Befugnis eines anderen zeigt sich erst, wenn sie dem eigenen Willen eine Grenze setzt.
Wann haben Sie zuletzt eine Entscheidung mitgetragen, die Sie selbst anders getroffen hätten, und die jemand anderes treffen durfte?

